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Landesfeuerwehrschule Sachsen

Inhalt

Lehrgangsübersicht

L201 Strahlenschutzbeauftragter

Dauer

3 Tage

inhaltliche
Schwerpunkte

Physikalische Grundlagen und Dosisgrößen
Strahlenschutzrecht
Strahlenbiologische Wirkungen und -risiken
Ermittlung von Schutzgrößen
Grundlagen der Messtechnik
Aufgaben SSV und SSB
Kontrolle Dichtheit von Nukliden
Ausbildungseinheit
Leistungsnachweis

Bemerkungen

- Ausbildung zum Strahlenschutzbeauftragten nach Nummer S 1.3 der Fachkunderichtlinie zur Strahlenschutzverordnung
- nur für Aufgabenträger/Feuerwehren bei denen die Erkundungskraftwagen/Messleitwagen stationiert sind

Voraussetzungen

Berufener Strahlenschutzbeauftragter für Messleitwagen und Erkundungskraftwagen

Termine

2011 kein Lehrgang geplant

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