Anmeldeverfahren

Die Art und Anzahl der in jedem Jahr durchgeführten Lehrgänge richtet sich nach der jährlich eingereichten Bedarfsmeldung durch die Bedarfsträger (s.unten). Diesen werden dann die Einladungen zu den Lehrgängen überreicht. Eine Anmeldung zum Lehrgang erfolgt also immer über den zuständigen Bedarfsträger.
Im Laufe des Jahres kommt es immer wieder dazu, dass gemeldete Teilnehmer die Teilnahme an einem Lehrgang absagen müssen. Die frei gewordenen Plätze können auf der Seite »Freie Lehrgangsplätze« eingesehen werden. Die Anmeldung erfolgt aber auch hier wieder über die Bedarfsträger.
Ablauf des Anmelde- und Einladungsverfahrens:
| Verantwortung | Aktivität | Zeit |
|---|---|---|
| Landesfeuerwehrschule Sachsen (LFS) |
Versenden des Lehrgangsangebotes für das kommende Jahr an alle Bedarfsträger | Monat Januar des laufenden Jahres |
| Landratsämter (für die Gemeinden), Berufsfeuerwehren, Werksfeuerwehren, Betriebsfeuerwehren und Einrichtungen (im weiteren Bedarfsträger genannt) |
Melden des Bedarfs* an Plätzen an die LFS | bis 31. März des laufenden Jahres |
| LFS | Erstellen des Jahresplanes | Monat Juli |
| LFS | Versenden der Lehrgangsplanung für das kommende Jahr an alle Bedarfsträger mit den Einladungen | Monat August |
| Bedarfsträger | Verteilung der Einladungen an die Gemeinden | ab August |
| Gemeinden/Bürgermeister | Beantragung der Freistellung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren von der Arbeit beim Arbeitgeber | Freistellungen sind rechtzeitig anzuzeigen. § 61(1) u.(3) SächsBRKG |
| Bedarfsträger | Übersenden der Anmeldung der Lehrgangsteilnehmer an die LFS | spätestens sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn |
* Bei der Bedarfsträgermeldung wird von der LFS die Möglichkeit geboten, auch Wunschzeiträume für den Lehrgangsbesuch anzugeben. Hierzu ist es von Vorteil, wenn die Gemeinde rechtzeitig mit den Arbeitgebern einen möglichen Zeitraum für die Freistellung abspricht.
Die Erfüllung weiterer Bedarfswünsche richtet sich nach der Anzahl freier Lehrgangsplätze.
Das Ordern von freien Lehrgangsplätzen für die FF und BF soll durch die KBM bzw. den jeweils Verantwortlichen der Berufsfeuerwehr in den kreisfreien Städten erfolgen. Bei diesen besteht auch die Möglichkeit die Anmeldeformulare anzufordern.
Andere Interessenten wenden sich bitte schriftlich oder telefonisch an:
Kerstin Wünsche
Telefon:
(+49) (0)3571-47 22 11
kerstin.wuensche@lfs.smi.sachsen.de
