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Landesfeuerwehrschule Sachsen

Inhalt

Leitfaden für die Benutzung von Atemschutzübungsstrecken

1. Grundlagen

1.1. Grundsätze

Die Aus- und Fortbildung von Atemschutzgeräteträgern der öffentlichen Feuerwehren erfolgt auf der Grundlage der Feuerwehrdienstvorschriften FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren und FwDV 7 Atemschutz.

Die aus den FwDV 2 und FwDV 7 abgeleitete Ausbildungsvorschrift »Der Atemschutzgeräteträger - Pressluftatmer« der Landesfeuerwehrschule Sachsen regelt Umfang und Inhalt der praktischen Aus- und Fortbildung.

Zur Durchführung der praktischen Aus- und Fortbildung sind von den Verantwortlichen

Teilnehmer an den Übungen sind Auszubildende und in der Fortbildung stehende, aktuell gesunde Atemschutzgeräteträger. Damit sind auch die Atemschutzgeräteträgerinnen einbezogen.

1.2. Erläuterungen *)

Atemschutzgeräteträger (ASGT):
Person, die auf Grund ihrer Aus- und Fortbildung  sowie gesundheitlichen Eignung Tätigkeiten im Arbeits- und Rettungseinsatz unter Atemschutzgeräten (ASG) verrichten kann.

*) Quelle: Lexikon Atemschutz, Gabler u. a., Dräger

Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger

Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger beträgt mindestens 25 Stunden und erfolgt an einer Landesfeuerwehrschule, gleichwertigen Einrichtungen, z. B. Hauptstelle Grubenrettungswesen und anerkannten Ausbildungsstätten, z. B. auf Kreisebene oder durch Industrie- und Handelskammern;

Fortbildung von Atemschutzgeräteträgern

Der ASGT ist regelmäßig fortzubilden. Dazu zählen als Mindestforderung

Atemschutzübungsanlage (ASÜ)

Die ASÜ ist eine Anlage nach DIN 14093- 1, in der Einsatzbedingungen simuliert werden können um ASGT im Gebrauch der ASG auszubilden und Atemschutzübungen durchzufüh-ren. Sie besteht mindestens aus den Bereichen
- Vorbereitungsraum mit Ergometer,
- Übungsraum mit Orientierungsstrecke,
- Arbeitsraum, ggf. mit Industrieanlage,
 
- Schleuse,
- Zielraum,
- Wasch- und Umkleideräume, 
- Erste-Hilfe-Raum,
- Räume für technische Einrichtungen einschließlich Notstromversorgung.
Übungen in der ASÜ werden vom Leitstand aus kontrolliert und überwacht. Aufsicht und Kontrolle kann bei Bedarf auch in den Übungsräumen der ASÜ zusätzlich erfolgen.

In der ASÜ werden während der Ausbildung zum ASGT folgende Atemschutzübungen ab-solviert:
- Vorbereitung,
- Orientierung,
- Verständigung,
- körperliche Belastung (Vor- und Belastungsübung).

Übungsleiter

Der Übungsleiter hat entsprechend seiner Gesamtverantwortung die Gesamtaufsicht. Ihm obliegt die Überwachung der gesamten Übung. Er
- organisiert die Vorbereitung der Übung,
- sichert die Pulsüberwachung vor, während und zum Abschluss der Übung,
- sichert die Durchsetzung der Ausschluss- und Abbruchbedingungen,
- bestimmt die Belastungsgrößen der Übung,
- organisiert die Bedienung der Anlage und deren durchgehende Überwachung während der    
Übung

Dafür sichert er die Protokollführung, die optimale Belastung der ASGT und den optimalen Ablauf der Übung. Er ist mindestens Gruppenführer, möglichst Zugführer, wobei praktische Führungserfahrung erwünscht ist. Darüber hinaus ist er Ausbilder für ASGT und Bedienste-ter des Betreibers der ASÜ.

Gehilfe des Übungsleiters

Der Gehilfe des Übungsleiters sichert die technische Vorbereitung der Übung und unterstützt operativ den Übungsleiter. Er handelt auf dessen Anweisung. Als Gehilfe des Übungsleiters eignen sich besonders Atemschutzgerätewarte des Betreibers der ASÜ.

Sanitätsaufsicht

Die Sanitätsaufsicht hat die medizinische Überwachung während der Übung auszuführen und die Erste Hilfe bei Unfällen zweckentsprechend durchzuführen. Gesundheitliche Ge-fährdungen zeigt er dem Übungsleiter an.
Die Sanitätsaufsicht sollte Bediensteter des Betreibers der ASÜ und wenigstens Ersthelfer mit Berechtigung zur Frühdefibrillation sein.


Aufsicht bei den Übenden

Die Aufsicht bei den Übenden sollte zweckdienlich aus der übenden Einheit stammen, die ASGT psychologisch betreuen und die erforderlichen Getränke bereitstellen. Die Aufsicht hat die Übungsdisziplin durchzusetzen, Studienaufgaben zur effektiven Gestaltung von Warte-zeiten zu vergeben sowie die Hygiene, das Rauch- und Alkoholverbot durchzusetzen. Auf-sichtsperson sollte ein Feuerwehrmann sein, der zumindest Gruppenführerqulifikation auf-weist und Praxiserfahrung besitzt.

 

1.3. Allgemeine Ausrüstung

Pulsüberwachung und Pulssicherung

Zur Pulsüberwachung von Atemschutzübungsanlagen zählen mindestens:
- Pulsüberwachung zur Permanentüberwachung und
- Geräte zur Blutdruckmessung
Empfohlen wird die Bereitstellung eines automatisierten, externen Defibrillators (Halbauto-mat, AED).

Ergometer

Für die Ausrüstung des Vorbereitungsbereiches der ASÜ haben sich besonders folgende Ergometer bewährt:
- Endlosleiter,
- Laufband,
- Fahrrad,
- Stepper,
- Armergometer.

Für die Ausbildung von ASGT der Feuerwehr weniger geeignet sind Schlaghämmer.

2    Unfallverhütung bei Atemschutzübungen

2.1. Grundsatz

Der Übungsteilnehmer hat an der Unfallverhütung mitzuwirken. Es sind die gültigen Unfall-verhütungsvorschriften und die Feuerwehrdienstvorschrift  FwDV 7 Atemschutz zu beachten. Die Belehrung zur Unfallverhütung ist vor Beginn der Übung durchzuführen und nachzuwei-sen.

2.2.  Tätigkeiten vor Beginn der Übungen

Überprüfung der Teilnahmevoraussetzungen durch den Übungsleiter.

1. Gültigkeit der ärztlichen Untersuchung nach "Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für
    arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen -  Atemschutzgeräte (G26)" kontrollieren.  
    Für Träger von Pressluftatmern gilt die G 26.3. Dafür ist die ärztliche Bescheinigung über
    die Tauglichkeit vorzulegen.

2. Der Atemschutzgeräteträger muss aktuell gesund sein. Dafür ist er zu befragen, ob er frei
    ist von
    - behindernden Unfallfolgen und Krankheiten,
    - Alkoholeinwirkung,
    -  Medikamenten- und Suchtmitteleinwirkung.
 
3. Durch die Sanitätsaufsicht ist
- die Herzschlagfrequenz (Puls) des ASGT zu messen. Der Puls sollte zu Beginn der Übung 100/Minute nicht überschreiten.
- der Blutdruck zu messen. Der systolische Blutdruck sollte zu Übungsbeginn 160mmHf und der diastolische Blutdruck 100mmHg nicht überschreiten.
Die Werte sind auf einem Nachweis zu dokumentieren.

4. Die aktuelle Gesundheit ist in einer geeigneten Nachweisunterlage zu dokumentieren.

5. Zu erfassen sind auch die Gerätenummern oder Registriernummer von Pressluftatmer
    und Vollmaske des ASGT. 

Der  Übungsleiter hält den Einführungsvortrag vor den Teilnehmern der Übung, in dem er
- die Bedeutung der Belastungsübung und deren Ausbildungsziele erläutert,
- in den Ablauf der Übung einweist,
- Hinweise zur Unfallverhütung gibt, insbesondere auf Verhaltensweisen auch in kritischen  
   Situationen, Sicherheitseinrichtungen, Sprechfunkverbindungen, Verständigungsmöglich
   keiten und Rückwegsicherung,
- die Abbruchbedingungen nennt und
- ggf. den Strecken- und Übungsverlauf in der Orientierungsstrecke vorstellt.

Die Atemschutzausrüstung muss vollständig, sauber und einsatzbereit sein.
Die Persönliche Schutzausrüstung muss vollständig und einsatzbereit sein.
Bei Verwendung von BOS-Funkgeräten weist der Übungssleiter den Funkkanal an.


2.3.  Tätigkeiten während der Übungen

ÜBUNGSSLEITER
Der Übungsleiter hält sich während der Übung im Leitstand  auf. Er
- lenkt und überwacht die Übung und ist für die Sicherheit verantwortlich,
- organisiert den Übungsablauf, die Tätigkeit von Sanitätsaufsicht und Gehilfen des
- Übungsleiters sowie die Nachweisführung zur Übung,
- beaufsichtigt den Übungsablauf, möglichst vom Leitstand aus.


SANITÄTSAUFSICHT
Die Sanitätsaufsicht
- überwacht den Puls der Atemschutzgeräteträger,      
- misst mindestens vor und nach der Übung den Blutdruck,
- trägt alle Werte sowie die von ihr entgegengenommenen Zeit- und Atemluftansagen in ge-
  eignete Nachweise ein,
- leitet bei Unfällen Sofortmaßnahmen und Maßnahmen der Ersten Hilfe ein, z. B. die Re-
   animation und Frühdefibrillation,  


- gibt dem Übungsleiter bei gesundheitlichen Problemen von Übungsteilnehmern Hinweise   
   zum Übungsabbruch.

2.4.  Ausschlussbedingungen   
     
Atemschutzgeräteträger können von den Übungen ausgeschlossen werden oder bekommen
Übungen nicht anerkannt, wenn sie 
-  aus disziplinaren Gründen ausgeschlossen werden müssen,
-  keine gültige ärztliche Untersuchung G 26/3 besitzen,
-  über einen unbefriedigenden aktuellen Gesundheitszustand verfügen, insbesondere an
   Erkrankungen der Atemwege oder allgemeinem Unwohlsein leiden,
-  die Vorgaben der Ausgangswerte von Puls und Blutdruck bereits vor Übungsbeginn 
    überschreiten (siehe Pkt. 2.2),
-  den Barterlass missachten
-  die zu erbringenden Leistungen nicht erreichen.

2.5.  Abbruchbedingungen  

Beim Eintreten einer der folgenden klinischen Bedingungen während der Ausbildung ist die
Übung für den Betroffenen abzubrechen und Erstmaßnahmen einzuleiten:
- Herzbeschwerden,  
- Engegefühl hinter dem Brustbein,  
- Atemnot, übermäßige Kurzatmigkeit,     
- Schwindelgefühl,                                  
- Blaufärbung der Haut und/oder der Schleimhäute,     
- Blässe, kalter Schweiß,                                  
- Hustenreiz,                                
- Übelkeit, Erbrechen,                 
- Panikgefühl,                              
- extreme muskuläre Erschöpfung,
- Belastungspuls übersteigt den Wert 200 - Lebensalter länger als eine Minute
- Systolischer Blutdruck dauerhaft über 200 mm Hg.

Der Übungsleiter kann weitere Abbruchbedingungen festlegen.

 

2.6. Nach der Übung
Zum Ausschluss von Herzrhythmusstörungen nach den Belastungen während der Übungen in der Atemschutzübungsstrecke sollte eine Aufsicht etwa eine Stunde
- für Flüssigkeitsersatz sorgen
- ggf. psychisch betreuen und
- Nikotin und Alkoholverbot durchsetzen
- die Atemschutzgeräteträger beobachten.

 

 

 

 


Werte für die Belastungsübung


Tabelle 1: Forderungen der FwDV 7, Pkt. 2.1.2
Bei der Belastungsübung ist mit einem Atemluftvorrat von 1600 Liter eine Gesamtarbeit von 80 KJ, ab dem 50. Lebensjahr von 60 KJ, zu erbringen. 


Tabelle 2: Beispiele für Arbeit nach Altersgruppen
Ergometer 18 - 49 ab 50
Laufband
(5 km/h) 15°,  
250 m 5°,  
150 m
Endlosleiter 20 m,
Geschwindigkeit 7 15 m,
Geschwindigkeit 5
Fahrrad 170 W,
3 Min. 100 W,
3 Min.
Orientierungs-strecke je 10 Meter Länge 4 KJ
Gesamt 90 KJ 65 KJ

 

 

 

Anlagen

 

 - Anlage 1: Arbeitshilfe für den Anlagenbetreuer

 - Anlage 2: Nachweisunterlage zur Atemschutzausbildung

 - Anlage 3: Atemschutz-Übungsnachweis


 
Anlage 1

Arbeitshilfe für den Anlagenbetreuer


1. Vorbereitung

- Schlüsselempfang
- Aufschließen Gebäudezugänge
 
2. Durchführung

Einschalten Pultschalter, Nebelmaschine, Kameraanlage und Vi-deorekorder, Heizstrahler (beachte Aufheizzeiten) und Konditio-nierungsgeräte 


  
Sicherheitsketten in der Orientierungsstrecke überprüfen 


      
Freizeichen Telefon prüfen 

 

Kontrolle Sicherheitseinrichtung 
Trittkontakte  
Schalter Entlüftung (Stufe „Notentlüftung“) 
Notaus Laufband Schalter am Laufband 
Lichtschranke Endlosleiter Schalter am Leiterfuß 
Rettungsmöglichkeiten aus ASÜ über die Gebäudeeingangstür 
Rettung aus der Kriech- und Laufstrecke
Sicherheitskette ziehen und Gitter ausheben 

 

 


  

Kontrolle Bedienelemente 
Videokamera  
Gegensprechanlage 
Lichteffekte nach Tastatur 
Geräuscheffekte nach Tastatur 
Raumbeleuchtung Tastatur 
Nebelmaschine 

 


Einstellen Belastungswerte 


 
Einweisung in Übungsablauf;

Pkt. I - III der Nachweisunterlage ausfüllen 


    
Übungsdurchführung 

 

3. Übungsende

- Alle Konditionierungsgeräte Ausgangsstellung
- Ablüften nach Vernebelung, alle Schalter vom Leitstand aus, danach Pultschalter aus
- Nachweisunterlage führen, ggf. übergeben an übende Feuerwehr,
- Übungsanlage und Leitstand verschließen,
- Schlüsselrückgabe.


 
Anlage 2

Nachweisunterlage zur Atemschutzausbildung


 
I.  Übung am:                              Feuerwehr:     ___________________

       (Nutzer)
 
   
 Übungsleiter:                             Sanitätsaufsicht: _________________                            
   
 
 

II      Bestätigung zur G 26
 
   Alle Angehörigen der Feuerwehr, die am heutigen Übungstag an der Übung/Belastungs-
          Übung teilnehmen, sind im Besitz einer gültigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeunter-
          suchung Atemschutzgeräte (G 26/3 für Träger von PressluftatmernP).
 
   
 
  
   Übungsleiter:                                          
        Unterschrift
 
 
 

 III.  Belehrung der Übungsteilnehmer
 
 Belehrungsinhalte: 
 - Möglichkeit zum schnellen Verlassen der Anlage,
  - Strecken- und Übungsverlauf,
  - Verständigungsmöglichkeiten,
  - Rückwegsicherung,
  - aktuelle Gesundheit ( frei von behindernden Unfallfolgen, Krankheiten, und Medika-
    menten, frei von Alkohol),
  - Vollständige persönliche Schutzausrüstung
  - Ausschluss- und Abbruchbedingungen   (nach Pkt. 2.4 und 2.5 der Benutzervor-schrift)
 
   Bestätigung Belehrung durch Teilnehmer auf nächsten Seite
 
 
 
 Lfd.
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 Nr.  Name  Unterschrift
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